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   OLG Naumburg, 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97   

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OLG Naumburg, 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97 (https://dejure.org/1997,5444)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.08.1997 - 1 Ss (B) 179/97 (https://dejure.org/1997,5444)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. August 1997 - 1 Ss (B) 179/97 (https://dejure.org/1997,5444)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 39
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 222 Ss 81/04

    Sicherheitsabschlag bei einer durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug ohne

    Zwar ist in der Rechtsprechung (siehe nur BGHSt 39, 291 ff.) die Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren in gleich bleibendem Abstand grundsätzlich als Messmethode anerkannt und ist es grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (siehe etwa Beschluss des hiesigen 1. Bußgeldsenats vom 16. März 2004, 211 Ss 34/04 - Owi - OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg VRS 94, 298 f.).
  • OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb

    Damit bewegt sich das Amtsgericht innerhalb der Rechtsprechung der hiesigen Senate für Bußgeldsachen, die bei der vorliegenden Geschwindigkeitsberechnung von einem Toleranzabzug von 20 % ausgehen (vgl. beispielsweise hiesiger 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 1 Ss (OWi) 151/93 - vom 10. Februar 1995 - 1 Ss (OWi) 2/95 - und Entscheidung des hiesigen 3. Senats vom 24. April 1995 - 3 Ss (OWi) 40/95 - so auch z. B. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Naumburg NZV 1998, 39; OLG Zweibrücken VRS 102, 392).
  • OLG Celle, 25.08.2005 - 222 Ss 196/05

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass bei der anerkannten Messmethode der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren (vgl. BGHSt 39, 291 ff) bei guten Sichtverhältnissen, geringem Abstand zwischen vorausfahrendem Pkw und Messfahrzeug (maximal ganzer angezeigter Tachowert in Metern), ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und Ablesung des Tachometers in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 % ausreichend ist, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen (Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2004, 222 Ss 81/04 - OWi , vom 9. Juli 2003, 222 Ss 164/03 - OWi ; ebenso 1. Bußgeldsenat dieses Gerichtes, Beschluss vom 16. März 2004, 211 Ss 34/04 - OWi ; BayObLG VRS 92, 26 f.; OLG Naumburg VRS 94, 298 f.).
  • OLG Jena, 10.04.2006 - 1 Ss 77/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit

    Wenn der Tatrichter vorliegend 20 % des Ablesewertes angesetzt hat, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OLG Celle NZV 2004, 419, 420; OLG Zweibrücken VRS 102, 392; OLG Naumburg NZV 1998, 39).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2002 - 1 Ss 271/01

    Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Ohne diese Parameter ist es dem Beschwerdegericht nämlich nicht möglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine verwertbare Messung überhaupt vorliegen und ob der an sich genügende ( vgl. Senat, Beschluss vom 10. Sept. 1998 - 1Ss 197/98; Beschluss vom 1. April 1999 - 1 Ss 55/99, der sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung weiterer Obergerichte sieht: BayOLG NZV 1996, 462; OLG Schleswig NZV 1991, 437; OLG Naumburg NZV 1998, 39 )Toleranzabzug von 20% der abgelesenen Geschwindigkeit ausreichend ist.
  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 Ss 124/09

    Feststellungen zum Sicherheits- oder Toleranzabzug bei der Ermittlung der

    Grundsätzlich ist es tatrichterliche Aufgabe, den von den Besonderheiten des Einzelfalls abhängenden Sicherheits- oder Toleranzabzug zu bestimmen (Senatsbeschlüsse aaO.; OLG Celle, Beschluss v. 25.10.2004, Az. 222 Ss 81/04 (OWi), bei juris; OLG Köln MDR 1998, 650 f.; OLG Naumburg, VRS 94, 298 f.).
  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 4 Ss OWi 1038/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel, Geständnis, gleichbleibender Abstand,

    Der Tatrichter muß in seinem Urteil deutlich machen, daß er sich der möglichen Fehlerquellen bewußt gewesen ist und diese durch einen erheblichen Abschlag zugunsten des Betroffenen berücksichtigen (OLG Naumburg, NZV 1998, S. 39).".
  • AG Zeitz, 25.11.2015 - 13 OWi 732 Js 207681/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Toleranzabzug bei

    Mit der Anwendung von Sicherheitsabzügen sollen die jeweiligen Besonderheiten, Messungenauigkeiten und sonstige Fehlerquellen ausgeglichen werden (OLG Naumburg, Beschluss vom 06. August 1997 - 1 Ss (B) 179/97 -, juris).
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